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A
direkt und
beschränkt
Motorrad (Krafträder),
d.h. Zweiräder (auch mit Beiwagen) deren Hubraum größer als 50cm³ ist oder deren Höchstgeschwindigkeit höher als 45km/h beträgt.  [nähere Infos]
A1 125 ccm (Leichtkrafträder),
d.h. Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125cm³ deren Nennleistung 11kW nicht übersteigt.  [nähere Infos]
M 50 ccm (Kleinkrafträder),
d.h. Krafträder die durch ihre Bauart nicht schneller als 45km/h fahren können und deren Hubraum kleiner als 50cm³ ist.
B Auto (Kraftfahrzeuge),
Jedoch nur bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5t. Solange dieses zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird, darf auch ein Anhänger mitgenommen werden.  [nähere Infos]
BE Anhänger (Erweiterung zur Klasse B)  
Mit Klasse BE darf eine Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger das gemeinsame zulässige Gesamtgewicht von 3,5t übersteigen.  [nähere Infos]
L Trecker (Zugmaschinen)
für den land- oder forstwirtschaftlichen Zweck solange ihre Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 32km/h beträgt. Auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.