| 0 |
|
A
direkt und
beschränkt |
Motorrad (Krafträder),
d.h. Zweiräder (auch mit Beiwagen) deren Hubraum größer als 50cm³
ist oder deren Höchstgeschwindigkeit höher als 45km/h beträgt.
[nähere Infos] |
| A1 |
125 ccm (Leichtkrafträder),
d.h. Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125cm³
deren Nennleistung 11kW nicht übersteigt. [nähere
Infos] |
| M |
50 ccm (Kleinkrafträder),
d.h. Krafträder die durch ihre Bauart nicht schneller als
45km/h fahren können und deren Hubraum kleiner als 50cm³ ist. |
| B |
Auto (Kraftfahrzeuge),
Jedoch nur bis zu einem
Gesamtgewicht von 3,5t. Solange dieses zulässige Gesamtgewicht
nicht überschritten wird, darf auch ein Anhänger mitgenommen
werden. [nähere Infos] |
| BE |
Anhänger (Erweiterung zur Klasse
B)
Mit Klasse BE darf eine Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse
B und einem Anhänger das gemeinsame zulässige Gesamtgewicht
von 3,5t übersteigen. [nähere Infos] |
| L |
Trecker (Zugmaschinen)
für den land- oder forstwirtschaftlichen Zweck solange ihre Höchstgeschwindigkeit
nicht mehr als 32km/h beträgt. Auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen
mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. |